Am letzten Sonntag fand bei angenehmem frühsommerlichem Wetter wieder unser kultureller Brückenschoppen im Hennedüwedaus statt. Passend zum Muttertag gab es gemütliche Picknick-Atmosphäre, Live-Musik und Kinderprogramm. Der AGV Frammersbach bot an seinem Brückenschoppen-Stand spritzige Weine und Weinschorlen sowie alkoholfreie Getränke an, Eiscafé Carmen war mit einem Eiswagen mit leckeren Eissorten, Popcorn und Zuckerwatte vor Ort und an unserem Snackstand konnte man sich mit Picknick-Utensilien wie Brezeln, Gemüse-Taschen, Laugen-Käse-Stangen, Bierbeißern, Käse und Trauben sowie Fairtrade-Kaffee aus Tansania und Nussecken eindecken. Zudem gab es die Möglichkeit, sich Picknickdecken auszuleihen, um den Aufenthalt auch für spontane Besucherinnen und Besucher angenehm zu gestalten.
Ab 15 Uhr boten wir Kinderprogramm mit Muttertagsbasteln und einer Geschichte an und ab 16 Uhr unterhielt Andy Eyrich mit schönster Live-Musik die Besucherinnen und Besucher. Der diesjährige kulturelle Brückenschoppen war ein voller Erfolg! Wir möchten allen Besucherinnen und Besuchern und allen Helferinnen und Helfern herzlich für ihren Besuch und die Unterstützung danken!
Lasst es euch gut gehen – bei unserem kulturellen Brückenschoppen am Sonntag, 10. Mai.
Der AGV Frammersbach bietet an seinem Brückenschoppen-Stand wie immer gekühlten, spritzigen Weiß- und Roséwein sowie Weinschorle und alkoholfreie Getränke an.
Eiscafè Carmen ist mit ihrem Eiswagen mit leckeren Eis-Sorten, Zuckerwatte und Popcorn dabei.
Und an unserem Snack-Stand könnt ihr euch ein vielseitiges Picknick aus Backwaren, Käse und Trauben, Bierbeißern und einem fairen Mango-Kokos-Cashew-Mix zusammenstellen. Außerdem bieten wir FairTrade-Kaffee aus Tansania und selbstgebackene Nussecken an.
Tino Filippi liest am Freitag, 28. November, im Nebenraum der Turnhallengaststätte in Frammersbach aus seinen Büchern „Sinngrundgauner“, „Sinngrundbauern“ und „Nadelfieber – Mord im Christbaumdorf“ vor. Einlass ist ab 18 Uhr, Beginn der Veranstaltung um 19 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Genießen Sie gemütliche, vorweihnachtliche Stimmung bei dieser Autorenlesung der Spessartkrimis. Tino Filippi stammt selbst aus Mittelsinn und lässt deshalb auch die Handlungen seiner Bücher mitten im Spessart, im Sinngrund, spielen:
Sinngrundbauern – Ein Spessartkrimi
Der Sinngrund, ein kleiner und eigentlich eher harmloser Landstrich am Rande des Spessarts. Am äußersten Zipfel Bayerns, fernab jeder Hektik, lässt es sich hervorragend leben. Sollte man meinen! Johannes Steinhauser, der eigentlich von Würzburg nach München versetzt werden wollte, um seiner Ex nicht mehr über den Weg laufen zu müssen, war zur falschen Zeit am falschen Ort. Und ehe er sich versah, wurde er in die Heimat versetzt. Mit fatalen Folgen für ihn und seinen bis dahin ansonsten eher unspektakulären Tagesablauf. Bereits am zweiten Tag seines Dienstantrittes schwimmt eine Leiche in der Güllegrube seines Schulfreundes Holzinger. Da Steinhauser die Kripo auf keinen Fall rufen kann, muss er die Ermittlungen gezwungenermaßen selbst in die Hand nehmen. Wirklich Ahnung, was er machen soll, hat er jedoch nicht. Zudem muss die Leiche weg, aber wohin? Eine Leichenschau muss auch durchgeführt werden, aber von wem? Aber das ist nicht sein einziges Problem…
Nadelfieber – Mord im Christbaumdorf
Die Uschi, im Sinngrund jedem nur als „Die Christbaumkönigin“ bekannt, wird von Steinhauser und Strubinski tot in ihrer Jagdhütte aufgefunden. Beide bekommen von oberster Stelle die Anweisung, die Füße still zu halten. Eine Anweisung, die nicht wirklich auf fruchtbaren Boden fällt. Steinhauser und Strubinski starten ihre chaotischen Ermittlungen und stoßen dabei auf höchst sonderbare Dinge, die sich im Christbaumdorf Mittelsinn abspielen. Torpediert werden die Ermittlungen von Steinhausers Chef Rolf Rappert, der ihn ständig zu irgendwelchen Jobs abkommandiert. Doch durch die Teilnahme an einem sehr speziellen Yogakurs, den Strubinski angeleiert hatte, nimmt die Beziehung zu seinem Chef eine unerwartete Wendung. Unter anderem treibt auch noch ein unbekannter Christbaumschänder sein Unwesen. Damit nicht genug, hat Steinhausers Vater auch noch Stress mit dem Bauamt, ein Konflikt der ungeahnte Ausmaße annimmt. Viel zu tun für Steinhauser, wenn man keine Ahnung hat, wie und wo man beginnen soll. Da hilſt nur eins: nicht verzagen, Strubinski fragen…
Sinngrundgauner – Ein Spessartkrimi
Kurz vor Ende des zweiten Weltkrieges wird der Sinngrund von einem grausamen Verbrechen erschüttert. Bei der Suche nach einem vermissten Jungen wird im Frühjahr 1945 im Wald zwischen Burgsinn und Gräfendorf eine Leiche entdeckt. Durch einen Kopfschuss regelrecht hingerichtet. Einen Täter konnte oder wollte in den Wirren des zusammenbrechenden Nazi-Regimes niemand ermitteln. Fast achtzig Jahre später wird in der kleinen Gemeinde Schonderfeld ein alter Mann zu Tode gefoltert. Ausgerechnet der etwas zwielichtige Elektrofachhändler Fred Strubinski entdeckt den Toten in einer völlig verwüsteten Wohnung. Sofort ruft er seinen Freund, den örtlichen Polizisten Johannes Steinhauser, zu Hilfe. Dabei fällt den beiden ein uraltes Notizheft in die Hände. Allerdings können sie die Schrift nicht entziffern und benötigen einen Übersetzer. Zu Steinhausers Überraschung zeigt der Bürgermeister Horst Mehrhold großes Interesse an dem Toten. Gibt es etwa zwischen den beiden eine Verbindung? Welches Geheimnis verbirgt der Bürgermeister? Ohne die Kripo zu informieren, starten Steinhauser und Strubinski wieder einmal ihre eigenwilligen Ermittlungen, um mehr über das Notizheft und den Tod des alten Mannes herauszufinden. Sie ahnen nicht, wie weit sie in der Geschichte des Sinngrundes zurückreisen müssen und welch dunkle Gestalten sie damit noch auf den Plan rufen.
Die Besucherinnen und Besucher erwartet eine „Comedy-Leseshow“, die der Autor überwiegend in Mundart vorträgt und dabei in die Rollen seiner Charaktere schlüpft (wie er selbst sagt: hochdeutsch zählt jetzt nicht zu seinen Stärken) – verbringen Sie gemeinsam mit Tino Filippi einen lustigen Abend voller Spessart-Literatur, Mundart und Krimispaß!
Wir freuen uns auf Sie!
Die Veranstaltung wird organisiert von Frammersbach Marketing eG.
Mache mit und reiche deine schönsten Bilder aus Frammersbach und Habichsthal bis zum Jahresende ein!
Ihr fragt euch, was ihr fotografieren könnt? Lasst eurer Kreativität freien Lauf – egal ob Feste, Freizeit, Veranstaltungen, Menschen, Natur oder Tiere!
So kannst du teilnehmen:
Fotografiere ein oder mehrere Motive in oder um Frammersbach oder Habichsthal.
Sende deine Fotos bis zum31. Dezember 2025 an: info@framag.de. Bitte gib dabei deinen Vor- und Nachnamen, eine Kontaktmöglichkeit sowie dein Alter an.
Der Wettbewerb wird vom Markt Frammersbach veranstaltet, die Organisation übernimmt die Frammersbach Marketing eG.
Mitmachen kann jeder – von Kindern über Jugendliche bis hin zu Erwachsenen. Spannende Preise warten auf die Gewinner!
Alle Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die eingesendeten Bilder online auf den Kanälen (Webseite, Facebook, Instagram) des Markt Frammersbach und der Frammersbach Marketing eG veröffentlicht, für Printmedien genutzt oder an geeigneten Stellen ausgestellt werden können. Mit der Einsendung willigst Du in die u.a. Teilnahmebedingungen ein.
Wendet Euch bei Fragen gerne an Frammersbach Marketing eG: 09355/4800 oder info@framag.de.
Teilnahmebedingungen:
Teilnahme: Eine Person nimmt am Fotowettbewerb teil, indem sie ein Foto eines selbstfotografierten Bildes per E-Mail an info@framag.de einreicht. Die Teilnahmephase des Fotowettbewerbs erstreckt sich von 14. April 2025 bis zum 31.12.2025. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Gewinnerbekanntgabe und Zuweisung der Gewinne: Eine unabhängige Abstimmung entscheidet über die Gewinner. Die Gewinner des Wettbewerbs werden zeitnah über die angegebene Kontaktmöglichkeit über den Gewinn informiert und erklären sich mit Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen damit einverstanden, dass ihre Namen auf den Webseiten und den Social Media Auftritten von Markt Frammersbach und Frammersbach Marketing eG veröffentlicht werden dürfen.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt an die Gewinner. Ein Umtausch, eine Übertragung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit des Gewinners, bei ausbleibender Rückmeldung oder bei Nichtannahme des Gewinns.
Bildrechte: Der Teilnehmer bestätigt mit der Einreichung des Fotos, dass die Bildrechte ausschließlich bei ihm liegen, dass also auch kein Dritter Rechte an dem eingereichten Bild geltend machen kann. Zudem versichert der Teilnehmer, dass alle auf dem Foto sichtbaren Personen mit einer Veröffentlichung des Beitrags einverstanden sind.
Der Markt Frammersbach und Frammersbach Marketing eG erhalten das Recht, die Fotos zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich für die Berichterstattung über das Gewinnspiel zu nutzen und hierfür zu bearbeiten. Dies schließt die Verbreitung auf den Social Media Plattformen und den Webseiten mit ein.
Der Teilnehmer räumt ein kostenfreies, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränktes, und einfaches Nutzungsrecht für alle Verwendungsarten (ob bekannt oder unbekannt) an den Arbeiten ein, einschließlich des Rechts der Veränderung und Bearbeitung. Alle eingereichten Arbeiten dürfen vom Veranstalter für redaktionelle Berichterstattung genutzt werden. Für Promotion und PR (online und offline) können die Arbeiten durch den Markt Frammersbach und Frammersbach Marketing eG ebenfalls kostenlos genutzt werden.
Ausschluss vom Gewinnspiel: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn die eingereichten Fotos gegen geltendes Recht oder den guten Geschmack verstoßen. Dies gilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und Versuchen, den Wettbewerb zu manipulieren.
Datenschutz Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, E-Mailadresse und Alter wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Alters in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt ggf. die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Organisator zu richten.
Anwendbares Recht Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Vom 6. bis 9. August 2025 verwandelte sich das Terrassenfreibad Frammersbach wieder in ein ganz besonderes Open-Air-Kino. Das Spessartflimmern begeisterte wie in den Vorjahren mit abwechslungsreichen Filmen, einzigartiger Atmosphäre, köstlichem Essen, erfrischenden Drinks – und mit einem neuen Besucherrekord: über 1000 Gäste erlebten Kino unterm Sternenhimmel!
Ein Programm mit Herz, Humor und Action
Den Start machte der Familienfilm „Der Pinguin meines Lebens“, der nicht nur ein Lächeln auf viele Gesichter zauberte, sondern auch restlos ausverkauft war.
Am Donnerstag gab es mit „Mission Impossible – The Final Reckoning“ rasante Action mit treuen Kino-Fans, die auch bei dem Film mit Überlänge bis zum Ende durchhielten.
Freitag flimmerte ein echtes Highlight auf der Leinwand: die Premiere Premiere des Kurzfilms „Ride for Redemption“ von Luis Freitag und Simon Büdel, begleitet von einer Doku über die Entstehung ihres actionreichen Projekts. Die beiden jungen Talente aus Frammersbach wurden sogar mit einem Besuch von Hermann Joha, dem Action-Concept-Gründer, persönlich überrascht – Gänsehautmoment inklusive!
Zum Abschluss am Samstag wurde es emotional und humorvoll mit dem Film „Wunderschöner“, der Fortsetzung von „Wunderschön“, der mit knapp 300 Zuschauern auch nahezu voll besetzt war.
Was das Spessartflimmern besonders macht, ist nicht nur das Filmprogramm, sondern auch der Ort selbst: Die Lage des Terrassenfreibads, der Blick auf den Sonnenuntergang, die Nähe zum Wasser – all das schafft eine Atmosphäre, die ihresgleichen sucht.
Danke an alle, die das möglich gemacht haben!
Ein riesengroßes DANKE geht an unsere Sponsoren, an den Kreisjugendring, an alle Caterer, das Teams des Schwimmbads, die Wasserwacht Frammersbach und an die vielen helfenden Hände hinter den Kulissen.
Und natürlich: Danke an euch, unsere Besucherinnen und Besucher. Ohne euch wäre das Spessartflimmern nicht das, was es ist – ein Kinoerlebnis mit Herz und Gemeinschaftsgefühl.
Vom 6. bis 9. August heißt es wieder: Film ab im Terrassenfreibad – und dazu gibt’s natürlich nicht nur Kino, sondern auch richtig gutes Essen & Trinken! 🍿🌮🍹
Unsere Caterer sorgen an allen Abenden für kulinarische Highlights:
Am Mittwoch, 6. August zeigt das Spessartflimmern den gefühlvollen Sommerfilm „Der Pinguin meines Lebens“ – und das Beste: Kinder, Jugendliche und Ehrenamtliche zahlen an diesem Abend keinen Eintritt!
So kommt ihr an eure Freikarten: Bitte vorab bei der Frammersbach Marketing eG melden – ganz einfach:
E-Mail: info@framag.de
Telefon: 09355 / 4800
Vor Ort: Tourist Information, Marktplatz 3
Gebt dabei bitte an, ob die Tickets für Kinder / Jugendliche oder ehrenamtlich Engagierte gedacht sind.
Die Tickets könnt ihr euch wahlweise 👉 direkt abholen, 📧 per Mail zuschicken lassen oder 🎟 an der Abendkasse hinterlegen lassen.
Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten – Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnehmen, da die Veranstaltung nach 22 Uhr endet.
Vielen Dank an den Kreisjugendring für die großartige Unterstützung!
Kommt vorbei – wir freuen uns auf euch und einen besonderen Kinoabend unter freiem Himmel! 🐧🌌
Sichert euch euren Wunschfilm und eure Wunschplätze!
Kostenfreie Tickets für „Der Pinguin meines Lebens“, gesponsert vom Kreisjugendring
Der Kreisjugendring unterstützt die Veranstaltung in diesem Jahr mit kostenfreien Tickets für Kinder, Jugendliche und Ehrenamtliche. Gesponsert wird der Film „Der Pinguin meines Lebens“ am Mittwoch, 6. August.
Die Tickets für „Der Pinguin meines Lebens“ müssen über unsere Geschäftsstelle bestellt werden (info@framag.de / 09355 4800) und können dann entweder abgeholt, per E-Mail versendet oder an der Abendkasse hinterlegt werden.
Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten – Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnehmen, da die Veranstaltung nach 22 Uhr endet.
Mache mit und reiche deine schönsten Bilder aus Frammersbach und Habichsthal bis zum Jahresende ein!
Ihr fragt euch, was ihr fotografieren könnt? Lasst eurer Kreativität freien Lauf – egal ob Feste, Freizeit, Veranstaltungen, Menschen, Natur oder Tiere!
So kannst du teilnehmen:
Fotografiere ein oder mehrere Motive in oder um Frammersbach oder Habichsthal.
Sende deine Fotos bis zum31. Dezember 2025 an: info@framag.de. Bitte gib dabei deinen Vor- und Nachnamen, eine Kontaktmöglichkeit sowie dein Alter an.
Der Wettbewerb wird vom Markt Frammersbach veranstaltet, die Organisation übernimmt die Frammersbach Marketing eG.
Mitmachen kann jeder – von Kindern über Jugendliche bis hin zu Erwachsenen. Spannende Preise warten auf die Gewinner!
Alle Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die eingesendeten Bilder online auf den Kanälen (Webseite, Facebook, Instagram) des Markt Frammersbach und der Frammersbach Marketing eG veröffentlicht, für Printmedien genutzt oder an geeigneten Stellen ausgestellt werden können. Mit der Einsendung willigst Du in die u.a. Teilnahmebedingungen ein.
Wendet Euch bei Fragen gerne an Frammersbach Marketing eG: 09355/4800 oder info@framag.de.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
Teilnahme: Eine Person nimmt am Fotowettbewerb teil, indem sie ein Foto eines selbstfotografierten Bildes per E-Mail an info@framag.de einreicht. Die Teilnahmephase des Fotowettbewerbs erstreckt sich von 14. April 2025 bis zum 31.12.2025. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Gewinnerbekanntgabe und Zuweisung der Gewinne: Eine unabhängige Abstimmung entscheidet über die Gewinner. Die Gewinner des Wettbewerbs werden zeitnah über die angegebene Kontaktmöglichkeit über den Gewinn informiert und erklären sich mit Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen damit einverstanden, dass ihre Namen auf den Webseiten und den Social Media Auftritten von Markt Frammersbach und Frammersbach Marketing eG veröffentlicht werden dürfen.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt an die Gewinner. Ein Umtausch, eine Übertragung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit des Gewinners, bei ausbleibender Rückmeldung oder bei Nichtannahme des Gewinns.
Bildrechte: Der Teilnehmer bestätigt mit der Einreichung des Fotos, dass die Bildrechte ausschließlich bei ihm liegen, dass also auch kein Dritter Rechte an dem eingereichten Bild geltend machen kann. Zudem versichert der Teilnehmer, dass alle auf dem Foto sichtbaren Personen mit einer Veröffentlichung des Beitrags einverstanden sind.
Der Markt Frammersbach und Frammersbach Marketing eG erhalten das Recht, die Fotos zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich für die Berichterstattung über das Gewinnspiel zu nutzen und hierfür zu bearbeiten. Dies schließt die Verbreitung auf den Social Media Plattformen und den Webseiten mit ein.
Der Teilnehmer räumt ein kostenfreies, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränktes, und einfaches Nutzungsrecht für alle Verwendungsarten (ob bekannt oder unbekannt) an den Arbeiten ein, einschließlich des Rechts der Veränderung und Bearbeitung. Alle eingereichten Arbeiten dürfen vom Veranstalter für redaktionelle Berichterstattung genutzt werden. Für Promotion und PR (online und offline) können die Arbeiten durch den Markt Frammersbach und Frammersbach Marketing eG ebenfalls kostenlos genutzt werden.
Ausschluss vom Gewinnspiel: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn die eingereichten Fotos gegen geltendes Recht oder den guten Geschmack verstoßen. Dies gilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und Versuchen, den Wettbewerb zu manipulieren.
Datenschutz: Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, E-Mailadresse und Alter wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Alters in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt ggf. die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Organisator zu richten.
Anwendbares Recht: Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.